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Architektenleistungen

Die neun Leistungsphasen der Architektenleistung

Architekt ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung.
Architekten sind an die so genannte „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“,
kurz HOAI genannt, gebunden. Die HOAI gliedert die Arbeit des Architekten in neun Phasen.
Der Bauherr legt fest, welche Leistungsphasen vom Architekten übernommen werden sollen.


1. Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung

2. Leistungsphase 2 Vorplanung

3. Leistungsphase 3 Entwurfsplanung

4. Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung

5. Leistungsphase 5 Ausführungsplanung

6. Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe

7. Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe

8. Leistungsphase 8 Objektüberwachung

9. Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation



Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung

Der Architekt erstellt in dieser Phase die Grundlagen für die konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage der baulichen Vorstellungen und finanzielle Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Festlegung der weitern Fachplanern, usw. . Schließlich fasst der Architekt die Ergebnisse der Beratung zusammen.


Leistungsphase 2 Vorplanung

In der Vorplanung erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestallt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommen eine erste Kostenschätzung sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.


Leistungsphase 3 Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung erstellt der Architekt alle Grundrisse, Schnittzeichnungen und Ansichten im Maßstab 1:100. Im Detail sind hier erkennbar: Raumabmessungen und Raumgrößen, Fenstergrößen und Lage, Grundstückslage usw. . Gemeinsame Klärung aller offenen Fragen für die Genehmigungsplanung.


Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung

In der Genehmigungsplanung erstellt der Architekt den konkreten Bauantrag zur Vorlage bei der Baubehörde. Hierzu gehören die Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 mit allen für die Genehmigung notwendigen Angaben, einen Lageplan im Maßstab 1:500, Berechnungen sowie die behördliche Bauantragsformulare.


Leistungsphase 5 Ausführungsplanung

Liegt die Genehmigung vor, erarbeitet der Architekt die Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung oder Werkplanung ist die Planung, die auf der Baustelle für die Erstellung des Bauvorhabens benötigt wird. Die Grundriss-, Schnitt- und Ansichtspläne werden im Maßstab 1:50 gezeichnet, besondere Details werden in noch größeren Maßstab (1.20, 1:10, 1:5, 1:2, 1:1) gezeichnet. Hierin sind alle notwendigen zeichnerischen Darstellungen enthalten, die die einzelnen Baugewerke brauchen, um das Bauvorhaben vom Papier in die Realität umzusetzen.


Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe

In der Leistungsphase „Vorbereitung der Vergabe“ erstellt der Architekt die Leistungsbeschreibung der einzelnen Gewerke und verschickt diese an mehrere Unternehmer der einzelnen Gewerke mit der Bitte um ein Angebot. Der Architekt formuliert in schriftlicher Form die einzelnen Arbeiten mit allen für die Preisfindung notwendigen Angaben wie Ausführungsart, Material, genaue Mengen und Normen.


Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe

In der Leistungsphase „Mitwirkung bei der Vergabe“ prüft der Architekt die eingegangen Angebote der einzelnen Unternehmer und stellt die Ergebnisse in Preisspiegeln da und unterbreitet Ihnen Vorschläge, welches Unternehmen zur Erstellung der Leistungen am besten in Betracht kommt. Der Bauherr vergibt die Aufträge, der Architekt erstellt die Bauverträge für die gewählten Unternehmer und erstellt den Kostenanschlag mit den genauen Kosten für Ihr Haus.


Leistungsphase 8 Objektüberwachung

In der Objektüberwachung, auch „Bauüberwachung“ oder „Bauleitung“ genannt, koordiniert der Architekt sämtliche am Bau beteiligte Unternehmer und überwacht Ausführungsqualität, Ausführungsfristen, Ausführungskosten und Anwesenheit. Zunächst erstellt der Architekt einen Terminplan für den Ablauf der Arbeiten. Während der Leistungsphase kommt es zu den Abnahmen der einzelnen Gewerke nach Abschluss Ihrer Arbeiten. In einem Protokoll wird dokumentiert, ob die Arbeit auftragsgemäß ausgeführt wurde sowie die Terminierung für die Dauer der Gewährleistung der Unternehmer.


Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation

Der Architekt stellt alle Zeichnungen, Rechnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen, Bankbürgschaften und Kostenrechnungen zusammen und übergibt sie den Bauherren. Vor Ablauf der Gewährleistungsfristen begehen Architekt und Bauherr das Haus. Wenn es Mängel gibt, sorg der Architekt für Ihre Beseitigung.